Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen

ab Montag, den 12.04.2021, wird der Unterricht laut offizieller Mitteilung des Schulministeriums NRW nur für unsere Schülerinnen und Schüler in der Stufe 10 (Abschlussklassen) in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen (siehe Schulmails vom 08.04. und 11.02.2021). Die Stufen 5 bis 9 werden wieder im Distanzunterricht gemäß der Planung ab dem 22.02.2021 versorgt.

Die Schülerinnen und Schüler der Stufe 10 werden also ab Montag, den 12.04.2021, sowohl Unterricht in der Schule (Präsenzunterricht) haben, als auch zu Hause weiterhin ihre schulischen Aufgaben (Distanzunterricht) bearbeiten. Im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts steht die Vorbereitung auf die Abschlussarbeiten in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik. Jede Abschlussklasse bleibt in zwei Gruppen aufgeteilt. Die Lerngruppen haben tageweise abwechselnd ab Montag Präsenzunterricht in den Hauptfächern.

Es gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln (Tragen einer medizinischen Maske im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände, Händewaschen und regelmäßiges Lüften, Mindestabstand 1,50 m). Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Eltern der Stufen 5 und 6, die dringend eine Betreuung benötigen, melden sich bitte mit dem verlinkten und auf der Homepage hinterlegten Formular „Anmeldung Notbetreuung ab dem 12.04.21“ per E-Mail (verwaltung@hauptschule-horrem.de) oder telefonisch im Sekretariat (Tel: 02273/4205) am Montag, den 12.04.2021, bis 11.00 Uhr an.

Um das Infektionsgeschehen so gering wie möglich zu halten, tragen die Schülerinnen und Schüler gemäß aktueller Coronaschutzverordnung im Klassenunterricht ihren Mund-/Nasenschutz auch am Platz.

Diese Form des Wechselunterrichts der Abschlussklassen gilt vorbehaltlich des Infektionsgeschehens und der weiteren Anweisungen durch das Schulministeriums NRW.

Wie es ab dem 19.04.2021 weitergeht, erfahren Sie rechtzeitig in einer weiteren Elterninformation. Der Wechselunterricht der Stufe 10 wird aber bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Schulministeriums NRW fortgeführt.

Für alle noch offenen Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Georg                                                                         Jörg Kölsch
Schulleiterin                                                                              Konrektor

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zu der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 informierte uns das MSB NRW am Donnerstag über seine Planungen für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien. Das Anliegen des Ministeriums ist es hierbei, trotz des weiter dynamischen Infektionsgeschehens ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit für die ersten Schulwochen nach den Osterferien zu ermöglichen. Folgende Punkte sind dabei von grundlegender Bedeutung:

Schulbetrieb (Informationen des MSB NRW vom 25.03.2021)

Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert.

Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden. Zudem werden wir noch in den Osterferien Gespräche mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren Schulbetrieb Berücksichtigung finden.

Testungen Lehrerinnen und Lehrer

Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten wird unmittelbar nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst. Die Selbsttests werden zusammen mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an die Schulen geliefert.

Testungen Schülerinnen und Schüler

Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll. Weitere 1,5 Millionen Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt. Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.

Umsetzung an der Gemeinschaftshauptschule Kerpen in Horrem

In der Woche ab dem 12.04.2021 läuft der Schulbetrieb wie in den vergangenen zwei Wochen im Wechselmodell weiter. Dabei besteht grundsätzlich Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler.

Dieses Wechselmodell wird wie folgt ausgestaltet:

Alle Klassen bleiben in den gleichgroßen Lerngruppen (Gruppe 1 und Gruppe 2) wie bisher bestehen.

Regelungen Stufe 5 bis 10:

Am Montag, dem 12.04.2021 erscheint jeweils die Gruppe 1 zum Unterricht, am Dienstag jeweils die Gruppe 2, am Mittwoch wieder die Gruppe 1 usw.  

Es findet also ein Wechselunterricht im Tageswechsel und nicht wie bisher im Wochenwechsel statt. Hierbei gilt der aktuelle Stundenplan. Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen erhalten so bis zum 23.04.2021 den gleichen Umfang an Präsenzunterricht.

Die Selbsttestungen werden in geeigneter Form fortgeführt.

Unterrichtsfächer

Grundsätzlich werden weiterhin fast alle Fächer entsprechend der Grundplanung bedient. Ausnahmen und Besonderheiten ergeben sich für folgende Fächer:

  • Der Religionsunterricht der Stufe 10 sowie der DaZ-Unterricht entfallen, da diese nicht im Klassenverband unterrichtet werden können.
  • Mathematik und Englisch werden in den Stufen 7 bis 9 im Klassenverband innerhalb der Grundkurse unterrichtet, um den Vorgaben des MSB NRW zu entsprechen. Die E-Kurs-Lehrkräfte versorgen ihre Kurse mit zusätzlichen Materialien.
  • Kunst wird im Klassenverband unterrichtet, Musik – wenn möglich – weiterhin im Videounterricht.
  • Der im gesamten Schuljahr ausschließlich im Distanzlernen stattgefundene Kunst- und Physikunterricht findet weiterhin in der Distanzform statt.
  • Hauswirtschaft / Technik wird in den neu gebildeten Gruppen unterrichtet.
  • Sport soll kontaktarm nach Möglichkeit im Freien oder in der Halle mit Maske unterrichtet werden.
  • Die Sport-AG für Mädchen und Jungen findet wieder statt (mit Maske).

WECHSELMODELL 12.04. bis 23.04.2021

 Wir wünschen Ihnen trotz der sich weiterhin stellenden Herausforderungen erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest.

Gabriele Georg           Jörg Kölsch

(Rektorin)                   (Konrektor)