Informationen zur Einschulung / Wiederaufnahme des Unterrichts im Schuljahr 2020 / 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Planungen für das kommende Schuljahr sind in vollem Gange. Noch finden diese Planungen mit gewissen Unsicherheiten statt. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Gewissheit sagen, welches Szenario wir zu Beginn des neuen Schuljahres am 12. August 2020 vorfinden werden und müssen auch im laufenden Betrieb möglicherweise unsere Unterrichtskonzepte anpassen.

Ein wesentliches Ziel unserer Vorbereitungen ist es, die Planung des Unterrichts von Anfang an so anzulegen, dass wir unmittelbar auf alle neuen Rahmenbedingungen aufgrund von Veränderungen im Infektionsgeschehen reagieren können, ohne die gesamte Planung und festgelegte Abläufe neu denken zu müssen. Hierüber werden wir unsere neuen Lerngruppen im Laufe der ersten Unterrichtswoche informieren. In der Woche vom 12.08. bis 14.08. finden täglich drei bzw. vier Stunden Unterricht beim jeweiligen Klassenleitungsteam statt.

EINSCHULUNG – Schulbeginn der Stufe 5

Vorgaben

Einschulungsfeiern sind möglich, allerdings sind dabei die Vorschriften der CoronaSchVO und der CoronaBetrVO zu beachten. Einschulungsfeiern dürfen keinen „überwiegend geselligen Charakter“ haben (§ 1 Absatz 5 Nummer 7 CoronaBetrVO). § 13 Absatz 1 CoronaSchVO ist zu beachten. Die Ausgestaltung der Einschulungsfeiern steht in Abhängigkeit der individuellen schulischen Rahmenbedingungen (Personal/Räume). Somit kann es zu unterschiedlichen Umsetzungen der Einschulungsfeierlichkeiten in einer Kommune kommen.

Umsetzung

Um auf alle Eventualitäten zu Beginn des Schuljahres vorbereitet zu sein, haben wir für die Einschulung der neuen Stufe 5 (drei Klassen) am 13.08. ein zeitversetztes Vorgehen vorgesehen, um aufgrund empfohlener Abstandsregelungen die neuen Lerngruppen begrüßen zu können. Ein detaillierter Ablaufplan wird zeitnah auf der Homepage veröffentlicht.

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs – STUNDENPLAN

Vorgaben

Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Sollte Präsenzunterricht auch nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes oder deshalb nicht vollständig möglich sein, weil Lehrkräfte dafür nicht eingesetzt werden können und auch kein Vertretungsunterricht erteilt werden kann, findet Distanzunterricht statt. An allen weiterführenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Soweit Lehrkräfte im Unterrichtsgeschehen den empfohlenen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sicherstellen können, haben auch diese eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lerngruppen stattfinden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bilden bereits jahrgangsgemischt zusammengesetzte reguläre Klassen bzw. Lerngruppen, Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Schulsportgemeinschaften. Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Räume, in denen dies nicht möglich ist, sind für den Unterricht nicht zugelassen.

Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, an Schulen erlaubt. Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Ob eine zur Vermeidung hoher Aerosolenkonzentrationen ausreichende Belüftung der Sporthallen vorhanden ist, ist durch den Schulträger sicherzustellen. Auch die Größe der Umkleideräume sollte durch individuelle, schulinterne Belegungskonzepte berücksichtigt werden, sodass eine möglichst geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern sich zur gleichen Zeit in einer Umkleide befindet. Schulsportgemeinschaften können im neuen Schuljahr wieder durchgeführt werden.

Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet. Beim gemeinsamen Singen außerhalb von geschlossenen Räumen sowie bei der Verwendung von Blasinstrumenten sind die jeweils aufgeführten Sonderregelungen der CoronaSchVO (insbesondere § 8 Abs. 5 CoronaSchVO in entsprechender Anwendung) und ihrer Anlage zu beachten.

Der Unterricht beginnt in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr.

Umsetzung

Voraussichtlich werden durch die Befreiung einiger Lehrkräfte vom Präsenzunterricht durch die Vorlage eines Attestes in unserer Unterrichtsversorgung bis zu 133 Unterrichtsstunden fehlen. Damit die Umsetzung der Stundentafel mit dem zur Verfügung stehenden Personal realisiert werden kann, wird es in einigen Fächern zu einem wöchentlichen Wechsel von Nebenfächern kommen. Zusätzlich wird der Unterricht einiger Fächer von den vom Präsenzunterricht befreiten Lehrkräften komplett im Distanzunterricht erfolgen. Befreite Lehrkräfte werden zusätzlich feste Arbeitszeiten im Schulgebäude haben, um für unterschiedliche schulische Aufgaben herangezogen zu werden.

Zurzeit werden zwei Stundenplanmodelle entwickelt und auf Umsetzbarkeit geprüft. Zum einen ein 60-min-Modell mit zeitversetztem Stundenbeginn und Stundenende. Zum einen ein 45-min-Modell, das ebenfalls zeitversetzt laufen soll. Hierbei wird es jeweils durchschnittlich eine feste Schulhofpause geben, wodurch die Kontaktrisiken minimiert werden sollen. In der ersten Schulwoche wird ausschließlich Klassenlehrerunterricht stattfinden.

Die Schülerinnen und Schüler verbleiben möglichst in einem Klassenraum an festen Plätzen, die unter Beachtung von Abstandsregeln möglichst gleichmäßig auf den Klassenraum verteilt werden. Ausnahme bilden die differenzierten Kursunterrichte. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt auf dem Schulgelände und insbesondere auch im Unterricht eine Maskenpflicht. Nichtbeachtung kann zu vorübergehenden Schulausschlüssen führen.

Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien möglichst im Freien statt. Nach Prüfung der Sporthalle durch den Schulträger kann diese ebenfalls genutzt werden. Kontaktsportarten sind zu vermeiden. Umkleideräume werden nicht genutzt, die Schülerinnen und Schüler kommen umgezogen zum Unterricht.

Jörg Kölsch, Konrektor                                                         Gabriele Georg, Rektorin