Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW („Blaue Briefe“) wegen Versetzungsgefährdung versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass…
