Schulordnung
Regeln für ein faires, sicheres und respektvolles Miteinander an der GHS Horrem.
1. Schulgemeinschaft
Wir sind eine Gemeinschaft: Schüler:innen, Lehrkräfte, Schulleitung, Sekretariat, Hausmeister, Mitarbeitende im BOB und im Schülergarten sowie die Schulsozialarbeiterin.
- Gehe respektvoll und fair mit allen um.
- Verbale und körperliche Gewalt verletzen die Menschenwürde und sind verboten.
1.1 Maßnahmen gegen Gewalt
- Sollte es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung kommen, werden alle daran beteiligten Schülerinnen und Schüler voneinander getrennt, kurz befragt (ggf. erstversorgt), für diesen Tag vom Unterricht ausgeschlossen und die Eltern werden über den Vorfall informiert und holen das betreffende Kind ab. Dies soll eine Weiterführung der Auseinandersetzung an diesem Tag verhindern und dient der Sicherstellung des ungestörten Unterrichtsverlaufs für alle Schülerinnen und Schüler.
- Am nächsten Morgen kommen die Schülerinnen und Schüler mit mindestens einem Elternteil/Erziehungsberechtigten nach Absprache zu einem verpflichtenden Termin für ein Rückkehr- und Reflexionsgespräch in die Schule. Bei Bedarf wird eine offizielle Anhörung terminiert, falls die Schule über eine Ordnungsmaßnahme berät. Dieses Gespräch wird mit einer Lehrkraft/Schulleitung oder/und Schulsozialarbeit erfolgen. Erst nach diesem Gespräch ist eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich.
- Während seiner/ihrer Fehlzeiten hat der Schüler/die Schülerin den verpassten Lernstoff selbstständig nachzuholen.
- Die Schülerinnen und Schüler und auch die Eltern haben die Möglichkeit, sich zum Vorfall zu äußern.
- Die Schule hält sich weitere Maßnahmen nach §53 SchulG bzw. die Einschaltung der Polizei vor.
2. Schulbeginn
- Komm pünktlich zur Schule.
- Ab 7:30 Uhr bist du auf dem Schulhof.
- Beim ersten Klingeln stellst du dich am Aufstellplatz auf und wartest auf die Lehrkraft.
- Das zweite Klingeln bedeutet Unterrichtsbeginn.
2.1 Verspätung
- Wenn du zu spät kommst: anklopfen, entschuldigen, leise hinsetzen.
- Erscheint die Lehrkraft nicht, informiert nur der/die Klassensprecher:in das Sekretariat.
3. Unterricht
- Regelmäßige und pünktliche Teilnahme ist deine Pflicht.
- Bei Krankheit informieren deine Eltern die Schule umgehend. Ab dem dritten Fehltag (und bei Sportunfähigkeit) ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Beurlaubungen werden von deinen Eltern im Voraus beantragt.
- Der Sitzplatz wird von der Lehrkraft festgelegt.
- Essen im Unterricht ist nicht erlaubt.
- Bringe Bücher und Material vollständig und pünktlich mit.
- Kleide dich für die Schule angemessen; Jacken und Kopfbedeckungen werden im Klassenraum abgelegt.
- Den Anweisungen der Lehrkraft ist Folge zu leisten.
- Der Unterricht wird von der Lehrkraft beendet.
4. Handynutzung
4.1 Mitbringen von Handys
Das Mitbringen von Handys ist an der GHS Horrem grundsätzlich erlaubt. Die Verantwortung für die Geräte liegt bei den Schülerinnen und Schülern selbst. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
4.2 Erlaubte Nutzung
- Auf dem Schulhof während der großen Pausen.
- Auf den Gängen während der 5-Minuten-Pausen sowie beim Raumwechsel.
Die Nutzung darf dabei andere nicht stören oder gefährden. Es werden keine Fotos oder Videoaufnahmen von anderen gemacht. Auch werden keine nicht altersgemäßen Inhalte (Videos, Internetseiten, Spiele o. Ä.) konsumiert oder gezeigt.
4.3 Verbotene Nutzung
- Während des Unterrichts in allen Klassen- und Fachräumen, bei Ausflügen, Projekttagen oder während Prüfungen.
- In den Toiletten und Umkleidekabinen ist die Nutzung grundsätzlich untersagt.
- Nach dem Klingeln sind Handys unverzüglich wegzupacken.
- Vor Beginn des Unterrichts legen alle Schülerinnen und Schüler ihre Handys in den Handysafe am Lehrerpult, der einheitlich von der Schule bereitgestellt wird.
- Nach der Unterrichtsstunde nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Handys wieder an sich und gehen in die nächste Unterrichtsstunde.
- Eltern unterschreiben dazu eine Haftungsentbindung. Wird diese verweigert, muss das Handy während der Unterrichtsstunde von der Schülerin/dem Schüler selbst nicht sichtbar verwahrt werden.
4.4 Konsequenzen bei Verstößen
- 1. Verstoß: Das Handy wird von der Lehrkraft eingezogen und kann nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden. Wenn möglich, wird es sicher im Sekretariat oder Lehrerzimmer aufbewahrt (Ort wird noch festgelegt).
- 2. Weitere Verstöße: Zusätzliche erzieherische Maßnahmen folgen (z. B. pädagogisches Gespräch, Elternbrief, Elterngespräch, schriftliche Vereinbarung oder Beschluss der Klassenkonferenz).
5. Pausen
- In den 5-Minuten-Pausen bleibst du im Klassenraum.
- Zu Beginn der großen Pausen gehst du auf den Schulhof. Handynutzung ist dort erlaubt, aber ohne Fotos/Videos.
- Der Schulhof darf während der Pausen nicht verlassen werden.
- Verhalte dich rücksichtsvoll: nicht rennen, drängeln, toben, schubsen.
- Keine Dosen, Steine, Schneebälle o. Ä. werfen.
- Knallkörper, Wasserbomben u. Ä. sind verboten.
- Ballspiele nur mit Softbällen.
- Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu leisten (Lehrkräfte, Schüleraufsicht, Busfahrer).
- Beim ersten Klingeln nach der Pause begibst du dich direkt zum Aufstellplatz.
6. Schulgelände
Zum Schulgelände gehören alle Gebäudeteile, der Schulhof, die Toiletten und die Schulbushaltestellen.
- Das Schulgelände wird bis Unterrichtsschluss nicht verlassen.
- Gehe sorgsam mit Gebäuden und Inventar um.
- Halte das Gelände sauber – Müll gehört in die Tonnen.
- Erinnere auch andere an Sauberkeit und Ordnung.
Diese Regeln gelten für alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft. Danke, dass du dazu beiträgst, dass sich alle wohlfühlen.