Nach einwöchiger Erprobungsphase bietet die GHS Horrem seit dem 01. Februar ein tägliches Sportangebot über die Lernplattform MS-Teams an. Unter dem Motto „WIR HALTEN UNS FIT“ initiierte unsere Sportfachkonferenz ein etwa 30minütiges Übungsangebot zur allgemeinen Fitnesserhaltung. Bisher nahmen das Angebot regelmäßig zwischen 20 und 60 Schülerinnen und Schüler unserer Schule an. Das Mitmach-Angebot startet jeden Wochentag um 13.15 Uhr im Hauptkanal unserer Schule auf der Lernplattform MS-Teams und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig, eine engagierte regelmäßige Teilnahme kann allerdings durchaus positive Auswirkungen auf die sonstige Mitarbeit im Fach Sport haben.

Zusätzlich möchten wir auf die Hinweise zum Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport (29.1.2021 – ausführlich siehe unten) durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes NRW hinweisen: Das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW befürworten ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz. Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes beim Sportunterricht auf Distanz ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Stellung als „körperbezogenes Fach“ im Fächerkanon artikulieren. Diese bedürfen einer Interpretation hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestimmter Lehr-Lern-Szenarien im Distanzunterricht des Faches Sport.

Hierbei gilt für das Angebot der GHS Horrem:

Beim Angebot der Fachkollegen handelt es sich um eine asynchrone Kommunikation, das bedeutet, dass Sportaufgaben in Eigenverantwortung und ohne direkte Einwirkungsmöglichkeiten der Lehrkraft stattfinden. Hierzu gehört auch ein Fitnesstraining in Eigenverantwortung unter Anleitung. Hierfür liegt nach Angaben des MSB NRW und der Unfallkasse NRW kein gesetzlicher Versicherungsschutz über die Unfallkasse NRW vor. D.h. bei eventuell auftretenden Schadensfällen greift die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung der Schülerinnen und Schüler.

Hausaufgaben: Hausaufgaben können im Fach Sport im Rahmen des Distanzunterrichts erteilt werden. Auch praktische Bewegungsaufgaben können Gegenstand der Hausaufgaben im Fach Sport sein. Ein Versicherungsschutz ist dabei jedoch nicht über die Unfallkasse NRW gegeben, da Hausaufgaben seit jeher dem privaten Verantwortungsbereich der Kinder und Jugendlichen zuzurechnen sind. Im Schadensfall greift bei der Ausübung der Hausaufgaben die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung. Hinsichtlich der Erteilung von Hausaufgaben vgl. auch BASS 12-63 Nr. 3, Abs.4., bei sportpraktischen Hausaufgaben im Distanzunterricht sind insbesondere auch die Prinzipien der Angemessenheit, der Gefahrenabwehr sowie des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Jörg Kölsch, Konrektor

 

Hinweise_zum_Versicherungsschutz_im_Distanzunterricht_fuer_das_Fach_Sport_Endfassung__003_

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

eine für die Schullaufbahn Ihres Kindes wichtige Entscheidung, welche weiterführende Schule Ihre Tochter oder Ihr Sohn nach Beendigung der Grundschulzeit besuchen soll, muss nun getroffen werden.
Diese Entscheidung ist für Eltern und Kinder schwierig, stellt sie doch Weichen für die Zukunft. Dabei ist es für Sie wichtig zu wissen, dass mit dieser Entscheidung der schulische Weg und der Berufs- und Lebensweg Ihres Kindes nicht für immer festgelegt sind.
Elternabende und Tage der offenen Tür sind aufgrund der Corona-Pandemie sind nicht erlaubt. Gerne können Sie individuelle Telefon-Beratungstermine mit der Schulleitung über das Sekretariat (Telefon: 02273-4205) vereinbaren.
Sollten Sie sich für die Gemeinschaftshauptschule Kerpen-Horrem entscheiden, können Sie Ihr Kind in der Zeit vom 17.02.2021 bis zum 12.03.2021 persönlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften an unserer Schule anmelden:

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr,
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

Es wird gebeten, bei der Anmeldung für die Klasse 5 mitzubringen:

  • das Halbjahreszeugnis der Klasse 4
  • den Anmeldeschein (Wenn Sie unseren schuleigenen Anmeldebogen schon vorab ausfüllen möchten, können Sie diesen hier herunterladen -> Anmeldebogen.)
  • die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
  • zwei Passfotos des Kindes
  • den Nachweis Masernimmunität (Impfausweis/Nachweis des Kinderarztes)

Falls Ihr Kind ein VRS-Schülerticket benötigt benutzen Sie bitte dieses -> Antragsformular.

Unsere Übermittagsbetreuung

Wir bieten an den Tagen Montag bis Donnerstag über unseren Träger SCHÜLERGARTEN eine Mittagsmahlzeit sowie eine Übermittagsbetreuung im Zeitraum von 13.10 Uhr bis 15:30 Uhr an. Gerne können Sie auch schon den Anmeldebogen für die Übermittagsbetreuung vorher ausfüllen. Dieser findet sich hier ->  Anmeldebogen.

Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind an der Hauptschule im Kerpen-Horrem begrüßen zu dürfen. Für Fragen vorab oder die Vereinbarung eines Gesprächstermins mit der Schulleitung nehmen Sie Kontakt mit unserem Sekretariat unter der Rufnummer 02273-4205 oder unter Email: verwaltung@hauptschule-horrem.de auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.