Beratung und Hilfe

Die Beratung an der GHS Kerpen findet in vielfältiger Form innerhalb des Systems Schule (interne Berater/Beratung) statt, schließt darüber hinaus im schulischen Zusammenhang auch die außerschulische Beratung (externe Berater/Beratung) mit ein.

1. Interne Beratung in der GHS Kerpen-Horrem

1.1 Grundsätze der Beratungsarbeit
Damit die Beratung/Unterstützung gelingen kann, sind folgende Grundsätze stets von großer Bedeutsamkeit:

 Das Prinzip der Freiwilligkeit
Beratung ist immer freiwillig. Es ist ein Angebot und keine erzwungene Maßnahme. Derjenige, der beraten werden möchte, zeigt Bereitschaft, etwas verändern zu wollen. Erzwungene Beratung hat entsprechend keinen Erfolg, denn wer nicht beraten werden will, will seinen Problemen treu bleiben.

 Das Prinzip der Vertraulichkeit
Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte sowie auch die Schulleitung sind sich stets der Verschwiegenheit der Beratungsperson sicher. Sollte Handlungsbedarf bestehen, die Schweigepflicht aufzuheben (z.B. bei einer Selbstgefährdung), so muss dies dem Beratenden mitgeteilt werden.

 Das Prinzip der Unabhängigkeit
Jegliche Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt stets ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden.

 Das Prinzip der Verantwortlichkeit
Alle an der Beratung Beteiligten respektieren die Verantwortungsstruktur innerhalb des schulischen Systems. Jede/jeder Beratende berät in seinem bzw. ihrem Aufgabenfeld und ist für dieses verantwortlich.

Disziplinarische Maßnahmen wie zum Beispiel Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden stets von der Beratung getrennt.

1.2 Beratung durch die Schulleitung

Die Schulleitung steht für die Schullaufbahnberatung zum Beispiel bei Schulwechsel oder Wiederholung einer Klasse allen Beteiligten (Schülern, Eltern, Lehrpersonal) zur Verfügung. Ebenso berät die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem GL-Koordinator und den Förderschullehrkräften die Kolleginnen und Kollegen sowie Eltern hinsichtlich Lern- und Sprachstörungen und Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Bereich.
Außerdem steht die Schulleitung für die Beratung von Eltern externer Schüler, die Informationen über die GHS Kerpen haben möchten, zur Verfügung.
Die Beratung innerhalb der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit für Kollegen, Eltern und Schülerinnen und Schüler gehört ebenfalls zum Beratungsbereich der Schulleitung.
Darüber hinaus übernimmt die Schulleitung eine beratende, moderierende Funktion bei Lehrer-Schüler-Konflikten oder Lehrer-Eltern-Konflikten.
Im Sinne der Schulentwicklung ist die Beratung zur Teamentwicklung, zur Qualitätsentwicklung und zu schulrechtlichen Fragen wesentlicher Teil der Beratung durch die Schulleitung.

1.3 Beratung durch die Lehrkräfte

Beratung von Schülerinnen und Schülern und Eltern durch Lehrerinnen und Lehrer ist Bestandteil der pädagogischen und unterrichtlichen Arbeit aller Lehrkräfte der GHS Kerpen-Horrem.

1.3.1 Klassenleitungen

Die Klassenleitung bietet, neben ihren erzieherischen und Wissen vermittelnden Aufgaben, die Beratung der SuS sowie deren Erziehungsberechtigen an. Sie berät die SuS bezogen auf ihren aktuellen Lern- und Leistungsstand, auf ihr Sozial- und Arbeitsverhalten und auf ihre individuellen schulischen Ziele. Dies hängt von den Schwer-punkten der jeweiligen Lernstufe, der Lern- und Leistungsbereitschaft und den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des einzelnen ab. Eine Klassenleitung unterstützt die SuS bei der Wahl des/der Klassensprechers/Klassensprecherin, bei der Aufgabenverteilung in der Klasse sowie bei der Gestaltung des Klassenraums.
Der Klassenleitung berät die SuS bei der Entwicklung der Klassengemeinschaft und bei der Bewältigung von Konflikten innerhalb dieser.
Des Weiteren unterstützt die Klassenleitung die Eltern bei erzieherischen Fragen im schulischen und außerschulischen Bereich.
Jede Klassenleitung der GHS Kerpen-Horrem bietet einmal wöchentlich eine feste Sprechstunde an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer flexiblen Terminabsprache. Zusätzlich findet einmal pro Halbjahr von 16 bis 20 Uhr ein Eltern-Schüler-Sprechtag statt. Ab Jahrgangsstufe 8 werden diese Sprechtage in Form von Entwicklungsplangesprächen mit dem Schwerpunkt der Berufsorientierung und weiteren Schullauf-bahnplanung ganztägig durchgeführt.

1.3.2 Fachlehrer/-innen

Der/die Fachlehrer/-in hat die Aufgabe, die SuS fachbezogen und pädagogisch zu beraten und zusätzlich mit der Klassenleitung zu kooperieren.
Alle Fachlehrer/-innen der GHS Kerpen-Horrem stehen ebenfalls einmal wöchentlich mit einer festen Sprechstunde sowohl SuS als auch Erziehungsberechtigten beratend zur Verfügung. Außerdem haben SuS und deren Erziehungsberechtigte am Eltern-Schüler-Sprechtag die Gelegenheit, Termine bei den einzelnen Fachlehrern zu vereinbaren und wahrzunehmen.

1.3.3 GL-Koordinator und Förderschullehrer/-innen

Der an der GHS Kerpen-Horrem eingesetzte GL-Koordinator vernetzt die Sonderpädagogen und Regelschullehrer und unterstützt sie bei ihrer Arbeit.
Die an der GHS Kerpen-Horrem tätigen Sonderpädagogen beraten SuS mit erhöhtem oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, deren Eltern sowie die Regelschulkollegen.
SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden auf der Grundlage individueller Förderpläne beschult. Dies erfordert einen kontinuierlichen Austausch zwischen Klassenleitung, Fachlehrer und Sonderpädagoge als Grundlage für eine um-fassende Beratung der SuS und deren Eltern. Diese Beratungsgespräche finden ein-mal pro Halbjahr statt. Hier werden Ziele in den Bereichen des Lern- und Arbeitsverhaltens, des sozialen und des emotionalen Verhaltens sowie der Unterrichtsfächer mit den SuS und Eltern vereinbart.
Die Sonderpädagogen/-innen beraten die Regelschullehrer im Hinblick auf eine möglicherweise sinnvolle Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (gemäß AO-SF). Außerdem stehen sie bei Fragen zur Unterrichtsmethodik in Klassen mit Gemeinsamem Lernen den Regelschulkollegen beratend zur Seite.

1.3.4 SV-Lehrerinnen

1.3.4.1 Legitimation und Wahl
 Rechtliche Legitimation nach § 74 Schulgesetz Nordrhein Westfalen
 Wahl durch den Schülerrat der Stufen 5-10 zu Beginn des Schuljahres für die Dauer des Schuljahres
 Wahl einer SV-Lehrerin/eines SV-Lehrers sowie deren Stellvertretung, da die GHS Kerpen-Horrem dem Standorttyp IV zugerechnet wird und zwei nicht auf demselben Schulgrundstück liegende Standorte (Burgschule mit den Stufen 5-6 und Hauptgebäude Mühlengraben mit den Stufen 7-10) hat.

1.3.4.2 Arbeitsschwerpunkte
 Interessenvertretung der Schülerinnen und Schüler (fachlich, kulturell, sportlich, politisch und sozial)
 Unterstützung der Arbeit der Schülervertretung (Planung, Organisation und Durchführung von SV-Aktivitäten )

1.3.4.4 Ebenen der Beratung
 Vorbereitung von Konferenzen: Informieren der Schülervertreter über anstehende Entscheidungen, Beratung über ihre Rechte und Möglichkeiten der schulischen Mitbestimmung und Mitgestaltung
 Vorbereitung von Schülerratssitzungen (1 x pro Monat): Beratung bei der Durchführung der Sitzungen, Unterstützung der SV bei der Aufarbeitung von schulrechtlichen und schulpolitischen Sachkomplexen (u.a. Wahl der Teilnehmer in Teilkonferenzen, Fachkonferenzen, die Schulkonferenz, …), Beratung der SV bei der Umsetzung eigener Ideen und Wünsche zur Gestaltung des Schullebens
 Gestalten des schulischen Lebens: Angebot eines Schulkioskes 1 x wöchentlich (Schülerfirma), Musikpause 1 x wöchentlich, Tagesausflüge der SV 1 x pro Halbjahr, Organisation von Schulfeten (Karnevalsparty, Maskenball, … ), Schüleraufsichten durch Schüler/-innen der Stufen 9 und 10, Snack- und Getränkeversorgung bei sportlichen Festen (Frühjahrs- und Herbstlauf, Bundesjugendspiele)
 Aufgreifen von Problemen des schulischen Lebens: Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler bei umfassenden Problemen in kooperativer Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit, Beratungslehrerin und ggf. weiteren Beratern.
 Unterstützung und Beratung von einzelnen Schülern/-innen: Unterstützung bei der Wahrung ihrer Rechte gegenüber Schulleitung und Lehrkräften
 Unterstützung von Klassen und Lerngruppen: neutrale Vermittlerrolle bei Konflikten zwischen Klassen und Lehrkräften mit dem Ziel einer zufriedenstellenden Lösung für beide Konfliktparteien
 Angebot einer Sprechstunde in beiden Schulgebäuden: im Wechsel mit den Schülersprechern, je nach Bedarf

1.3.5 Praktikumskoordinatorin

1.3.5.1 Praktikumsveranstaltungen
8. Schuljahr
 zweiwöchiges Praktikum der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkten, v.a. Lernen
 Berufsfelderkundungstage, zur Zeit zwei Tage im zweiten Halbjahr des Schuljahres in verschiedenen Berufsfeldern, im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KaoA)“
 Boys‘ und Girls‘ Day

9. Schuljahr
 dreiwöchiges Betriebspraktikum im Zeitraum eine Woche nach den Herbstferien
 freiwilliges Praktikum
 Boys‘ und Girls‘ Day

10. Schuljahr
 dreiwöchiges Betriebspraktikum im Zeitraum drei Wochen nach den Sommerferien
 freiwilliges Praktikum
 Boys‘ und Girls‘ Day

Absprachen innerhalb der Schule erfolgen mit:
 Berufseinstiegsbegleitern
 Klassenleitungen
 Berufsorientierung
 Sonderpädagogen
 Kollegen der Fachkonferenzen Deutsch, Wirtschaftslehre, ….
 Schulleitung bzw. deren Vertretung

1.3.5.2 Organisation der Praktikumskoordination im Schulleben
 Sprechstunden im laufenden Schuljahr an zwei festen Terminen: aktualisierte Aushänge in den Klassenräumen und im Schaukasten der Berufsorientierung
 Terminvergabe seitens der SuS notwendig
 Einzelgespräche mit SuS bei Bedarf
 Ermäßigungsstunden für die Beratungstätigkeit: zwei Stunden pro Woche

1.3.5.3 Aufgaben der Praktikumskoordinatorin
 Zusammenstellen und Austeilen der Praktikumsunterlagen an die jeweiligen Klassenleitungen der entsprechenden Schuljahre, zu Beginn des zweiten Halbjahres im laufenden Schuljahr
 Besprechen des Ablaufplans und der Organisation des Praktikums mit dem betroffenen Kollegium
 Festlegung der Praktikumsmappen (abhängig von der jeweiligen Jahrgangs-stufe, in Absprache mit den Kollegen in der Berufsorientierungskonferenz)
 Festsetzen der Bewertungskriterien der Praktikumsmappe, fächerübergreifend mit den Fachkonferenzen Wirtschaftslehre, Deutsch und Berufsorientierung
 Beratung der SuS, die keinen Praktikumsplatz nachweisen können
 Beratung und Unterstützung der SuS, um eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten besser einschätzen zu lernen/können
 Vermittlung von Praktikumsstellen
 Vermittlung von Ausbildungsplätzen
 Unterstützung und Hilfestellung bei Bewerbungsschreiben
 Anlegen eines Firmentools, Aktualisierung erfolgt fortlaufend
 Evaluation des Praktikums mit Hilfe standardisierter Fragebögen für SuS und Lehrkörper
 Erstellen der Evaluationsbögen für SuS und Lehrkräfte
 Begleitung bei Betriebserkundungen, u.a. Bundeswehr, Einzelhandel , ….
 Besuch von Berufsinformationsmessen und -veranstaltungen
 Kontaktpflege mit Praktikums- und Ausbildungsbetrieben

1.3.6 StuBo (Berufsorientierung) in Kooperation mit dem Berufseinstiegsbegleiterteam

1.3.6.1 Vorbemerkung
„Beratung wird definiert als ein strukturierter Kommunikationsprozess, in dem auf der Basis einer differenzierten Ausgangsanalyse und abgestimmter Ziele tragfähige Lösungsstrategien entwickelt und deren Umsetzung geplant werden.
Vor diesem Hintergrund grenzt sich Beratung von anderen Gesprächsformen ab, wie z.B. einer reinen Auskunftserteilung oder Prüfung von Verfügbarkeit.“
(Mathias Rübner, Barbara Sprengard: Beratungskonzeption der Bundesagentur für Arbeit – Grundlagen)
Beratung ist eingebunden in das schuleigene Konzept zur „Berufsorientierung – Step by Step – Orientierung – Information – Beratung – Entscheidung und muss im Gesamtkontext aller Angebote und Maßnahmen der BO gesehen werden.

1.3.6.2 Rechts- und Arbeitsgrundlagen
Bass 12 – 21 Nr. 4 Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule (Rd.Erl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 8.12.1997); Bass 12-21 Nr.1 Zusammenarbeit von Schulen,…. Erlass zur Studien- und Berufsorientierung vom 21.10.2010
Übergangssystem Schule-Beruf in NRW „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Aus der Präambel: „Alle Schülerinnen und Schüler sollen in Verbindung mit ihrem Schulabschluss eine realistische Anschlussperspektive entwickeln, um sich möglichst gezielt eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte berufliche Existenz aufbauen zu können.“ …“ Um dies zu erreichen, hat der Ausbildungskonsens NRW mit seinen Partnern vereinbart, einen verbindlichen Prozess der Berufs- und Studienorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen für die Schülerinnen und Schüler aller Schul-formen ab der 8.Jahrgangsstufe einzuführen.“
Dabei sieht eine der 5 Leitlinien vor:
„Die regelmäßige Beratung im Prozess der Berufs- und Studienorientierung bezieht die Erziehungsberechtigten, die Agentur für Arbeit und weitere Akteure ein. Sie stellt ein wesentliches verbindendes Element zur Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler und zur gemeinsamen Gestaltung des Prozesses und des gelingenden Übergangs dar.“

1.3.6.3 Das Beratungsteam in der Berufsorientierung der Schule
Vorbemerkung: Die folgenden Ausführungen orientieren sich an den Standardelementen im Handlungsfeld 1 von „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Ungeachtet dessen, dass Beratung grundsätzlich eine Aufgabe aller Lehrer/-innen ist, steht an unserer Schule das BO-Team zur Verfügung:
 Frau Hamacher- Kreuter, StuBo
 Frau Bauer, Berufseinstiegsbegleiterin, Sozialarbeiterin
 Herr Hege, Berufseinstiegsbegleiter, Handwerksmeister

– Schulische Beratung (SBO 2.1)
Die erste Maßnahme stellt die Potentialanalyse dar, bei der der Fokus auf den Stärken und Interessen des Schülers/der Schülerin liegt und an die sich zeitnah ein Beratungsgespräch anschließt.
Ab der Jahrgangsstufe 8 findet halbjährlich ein ganztägiger Schüler-Eltern-Sprechtag „Zukunftskonferenz“ statt, an dem die Klassenleitungen jede/n Schüler/-in individuell beraten. Die Ergebnisse der Potentialanalyse und der vorherigen Gespräche werden dabei einbezogen. Die Beratung wird dokumentiert und fortgeschrieben mit Blick auf die Übergangsgestaltung in der Stufe 9/10. Es werden unter Beteiligung der Eltern individuelle Entwicklungsschritte vereinbart.
Das Beratungsteam (s.o.) bietet ganzjährig individuelle Einzelgespräche und Sprechstunden mit freiem Zugang in Abstimmung mit den Klassen- und Fachlehrern an. Dazu wird ein Kontaktformular ausgegeben.
Unterstützung findet das Team durch die Organisation von Informationsveranstaltungen im BOB und in Unternehmen, Praxistagen, berufskundlichen Vor-/ Nachmittagen, Workshops bei Partnern aus Wirtschaft, Kammern, Verbänden, Sozialträgern und Berufskollegs.
Das Beratungsteam wird von Schülern, Eltern, aber auch von Kollegen und Kolleginnen in Anspruch genommen.
Sprechzeiten- und Beratungsstunden finden sich auf der Homepage der Schule, per Aushang in den Klassen und auf der Außentür des Berufsorientierungsbüros. Die Gespräche finden im Berufsorientierungsbüro Raum 110 statt.

– Beratung und Orientierung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit (SBO 2.2)
Jährlich findet ein Abstimmungsgespräch zwischen der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit und der Schule, vertreten durch die StuBo statt. Aktivitäten, Zeitschienen und Qualitätsstandards werden verabredet und die Ergebnisse in der Kooperationsvereinbarung festgehalten.
Die Angebote der Berufsberatung beginnen im 2. Halbjahr der Stufe 8 mit einem Be-such im Berufsinformationszentrum (BIZ) mit Präsenz der zuständigen Berufsberaterin Frau Hoffmeister (erstes Kennenlernen), setzen sich dann fort im 1. Halbjahr der Stufe 9 (Berufsorientierungsveranstaltung im Klassenverband) mit anschließender Sprechstunde und im Bedarfsfall der Beratung. Dabei ist die Teilnahme der Eltern erwünscht. Die Beratung findet nach Absprache im BOB oder der Berufs-beratung Bergheim, Bergstraße statt. Monatlich wird jeweils ein Beratungstermin an-geboten, bei Bedarf kann ein zweiter Termin dazu kommen. Die StuBo, die Berufseinstiegsbegleiter können mit Einverständnis des Schülers/der Schülerin und der Eltern am Gespräch teilnehmen bzw. sich über das Beratungsergebnis informieren, sofern es für die schulische Beratung relevant ist.
Für Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen steht zusätzlich ein Beratungsangebot der Reha-Beratung zur Verfügung. Die Beratungsgespräche finden als terminierte Beratung in Absprache mit der Beraterin Frau Töller-Schlang im BOB statt. Neben den Eltern nehmen im Bedarfsfall und mit Einverständnis der Eltern und Schüler auch die zuständigen Lehrerin/Lehrer im Gemeinsamen Lernen teil.
Die Beratungsergebnisse sollen im Berufswahlpass dokumentiert werden.

– Elternarbeit (SBO 2.3)
Die Schule bietet ab Stufe 8 mindestens einen Elternabend pro Schuljahr und Stufe über die geplanten Schwerpunkte im Bereich der Berufs- und Studienorientierung an. Zusätzlich bieten die Fachlehrerinnen im Gemeinsamen Lernen, Frau Weth und Frau Schnee-Nix einen Termin zum Thema „Schulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen“ an.
Im Bedarfsfall und je nach externen Angeboten werden Zusatzangebote gemacht.
Themenangebote und Jahrgangsstufe (regelmäßig):
Stufe 8: Die Potentialanalyse und ihre Bedeutung im Berufswahlprozess
Stufe 9: Eltern- der wichtigste Partner bei der Berufswahl
Stufe 10: Bildungsangebote der Weiterführenden Schulen
Bedarfsorientierte Angebote:
Stufe 7: Komm auf Tour! Lebens- und Berufswegplanung
Stufe 8: Berufsfelderkundung- ein erster Einblick in berufliche Tätigkeiten und betriebliche Praxis
Stufe 9/10: Der regionale Ausbildungsstellenmarkt!
Stufe 10: Der Markt der Möglichkeiten! Alternativen zu Ausbildung und Schule (2.Halbjahr)
Elternveranstaltungen:
– Berufliche Möglichkeiten vor Ort bei kooperierenden Unternehmen er- fahren (z.B. Porta, RWE, auch in Kooperation mit der IHK/BQN, dem Sozialraumprojekt Kerpen-Sindorf, dem ABZ Kerpen)
– Beratung von Eltern mit Migrationshintergrund im Elterncafé des Sozialraumprojektes Kerpen-Sindorf

1.3.7 Lehrkräfte der Erprobungsstufe

Das Team der Erprobungsstufe bietet nach individueller Absprache Hospitationsmöglichkeiten für SuS, Lehrkräfte und Eltern der abgebenden Grundschulen an. Für die sich daraus evt. ergebenden Beratungsgespräche stehen neben den Lehrkräften die Schulleitung, die Schulsozialarbeit und die Beratungslehrkraft zur Verfügung.

1.3.8 Beratungslehrer/in

1.3.8.1 Legitimation/rechtliche Grundlagen
Die Beratungstätigkeit in der Schule ist ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beur-teilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 ADO – BASS 21-02 Nr. 4).
In Schulen, in denen die Schulkonferenz Bedarf für reine Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer feststellt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Beratungslehrerinnen und -lehrer beauftragen (§31 Abs. 1 ADO). Voraussetzung für die Auswahl ist in der Regel eine nachgewiesene Beratungskompetenz.
Die Schulkonferenz, die Schulleitung, sowie das Kollegium haben sich für die Ausbildung einer Kollegin zur Beratungslehrerin entschieden. Diese Ausbildung dauert bis Juli 2016.

1.3.8.2 Tätigkeit einer Beratungslehrerin ab dem Schuljahr 2016/17
Es ist geplant, dass ein Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte an beiden Schulstandorten stattfindet. Dazu werden jeweils feste Sprechzeiten angelegt, die nach Anmeldung oder in akutem Bedarf auch ohne festgelegten Termin aufgesucht werden können.
Außerdem wird für die Kolleginnen und Kollegen in regelmäßigen Abständen die Kollegiale Fallberatung als eine strukturierte Arbeitshilfe zur Besprechung von beruflichen Situationen, Problemen oder Falldarstellungen durch die Beratungslehrerin an-geboten werden.

1.4. Beratung durch die Schulsozialarbeiterin
Die Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen ist organisatorisch eingebunden in die Abteilung 23.3 „Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften“ des Jugendamtes. Auf Beschluss des Rates der Stadt Kerpen wurde die Hauptschule Kerpen-Horrem im Jahr 2001 mit Schulsozialarbeit ausgestattet. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Jugendamt.
Schulsozialarbeit an der GHS Kerpen-Horrem ist ein professionelles und freiwilliges Angebot, welches den Erziehungs- und Bildungsauftrag durch sozialpädagogische Ansätze, Methoden und Hilfen ergänzt und unterstützt. Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich grundsätzlich an alle am Schulleben beteiligten Personen. Insbesondere aber an solche, für die Unterstützungsbedarf im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe gesehen wird, weil soziale Benachteiligung ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigung überwunden werden soll.
Die Schulsozialarbeit an der GHS Kerpen-Horrem unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Lösung persönlicher und sozialer Probleme und fördert deren Kompetenzen. Sie orientiert sich dabei in ihrer täglichen Arbeit an den soziokulturellen Bedingungen, der schulischen Situation sowie den örtlichen Bedingungen der Jugendhilfelandschaft. Somit wird Schulsozialarbeit zum wichtigen Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule.

1.4.1 Beratung
Schulsozialarbeit ist ein dauerhafter, verlässlicher und unabhängiger, professioneller sozialpädagogischer Partner unter Beteiligung aller für den jungen Menschen relevanten Personen und Institutionen. Die Schulsozialarbeit an der GHS Kerpen-Horrem bietet Beratung und Unterstützung bei schulischen Problemen und schwierigen Lebenslagen für Schüler, deren Familien und Lehrkräfte. Im Fokus der Einzelfallhilfe steht der einzelne Schüler, der den Umfang der Beratung selbst bestimmt. Grundprinzipien der Beratung sind die Freiwilligkeit und die Vertraulichkeit.

1.4.2 Soziale Gruppen- und Projektarbeit
Die Schulsozialarbeit entwickelt Angebote zu allen aktuellen Themen des Schulalltags und fördert so den kritischen Umgang mit diesem. Diese Angebote bieten gezielt Gelegenheit für soziales Lernen in der Gruppe. Darüber hinaus ist sie Kooperationspartner für Initiativen, Gruppen und Projekte, deren Angebote durch die Schulsozialarbeit initiiert werden.
Angebote an der GHS Horrem:
 Anti-Gewalt- und Deeskalationstrainings
 Erlebnispädagogische Maßnahmen (Klettern, Kajak etc.)
 In Kooperation mit einer Lehrkraft Ausbildung und Begleitung von Streitschlichtern
 „No Blame Approach“ (Ansatz, um Mobbing nachhaltig zu stoppen)
 Werkpädagogische Angebote ( Erstellen von Schmuck )
 Museumspädagogische Angebote
 Theaterpädagogische Angebote
 Interkulturelle Angebote ( Kerpen gelingt gemeinsam)
 Angebote im Bereich Sport und Musik ( Fußball-AG, Tanztraining)
 Ferienprogramm in Kooperation mit den Kollegen der Schulsozialarbeit in Kerpen

1.4.3 Kooperation und Vernetzung mit außerschulischen Institutionen
 Allgemeiner Sozialer Dienst der Jugendämter Kerpen, Frechen, Bergheim und Elsdorf
 Familienberatungsstelle Caritas Rhein-Erft-Kreis
 Sozialpädagogisches Zentrum Horrem, Paritätischer Wohlfahtsverband
 Sozialpädriatisches Zentrum Horrem, Heinrich-Meng-Institut
 Regionale Schulberatunsstelle Bergheim
 Kinder- und Jugendpsychiatrie Uni Köln
 Kinder- und Jugendpsychiater und Therapeuten
 Kommissariat Vorbeugung Rhein-Erft-Kreis
 Drogenberatungsstelle Köln/Hürth
 Kinderheim St. Gereon mit Außenwohngruppen
 AWO Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Familienfragen, Horrem
 Jobcenter Kerpen
 Jugendzentren Kerpen
 Theaterensembles „comic-on“ und „ Radiks“ Berlin
 Präventionsstelle gegen Kinderarmut Stadt Kerpen
 Verein „Kunst vermitteln heute“ Bergheim
 Jugendrotkreuz Bad Münstereifel
 Schwimmverein Hürth

1.4.4 Qualifikationen
Die Schulsozialarbeiterin an der GHS Horrem verfügt über Qualifikationen und Zusatzausbildungen aus den Bereichen:
 systemische Beratung
 Streitschlichtung
 Erlebnispädagogik
 Anti-Gewalt- und Deeskalationstraining
 Übungsleiter C LSB, Vini Yoga Trainer

Zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ist die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen notwendig und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Austausch in einem Team ist genauso unverzichtbar wie regelmäßige Supervision und kollegiale Fallberatung.