Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zu der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 informierte uns das MSB NRW am Donnerstag über seine Planungen für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien. Das Anliegen des Ministeriums ist es hierbei, trotz des weiter dynamischen Infektionsgeschehens ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit für die ersten Schulwochen nach den Osterferien zu ermöglichen. Folgende Punkte sind dabei von grundlegender Bedeutung:

Schulbetrieb (Informationen des MSB NRW vom 25.03.2021)

Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert.

Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden. Zudem werden wir noch in den Osterferien Gespräche mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren Schulbetrieb Berücksichtigung finden.

Testungen Lehrerinnen und Lehrer

Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten wird unmittelbar nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst. Die Selbsttests werden zusammen mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an die Schulen geliefert.

Testungen Schülerinnen und Schüler

Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll. Weitere 1,5 Millionen Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt. Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.

Umsetzung an der Gemeinschaftshauptschule Kerpen in Horrem

In der Woche ab dem 12.04.2021 läuft der Schulbetrieb wie in den vergangenen zwei Wochen im Wechselmodell weiter. Dabei besteht grundsätzlich Präsenzpflicht für die Schülerinnen und Schüler.

Dieses Wechselmodell wird wie folgt ausgestaltet:

Alle Klassen bleiben in den gleichgroßen Lerngruppen (Gruppe 1 und Gruppe 2) wie bisher bestehen.

Regelungen Stufe 5 bis 10:

Am Montag, dem 12.04.2021 erscheint jeweils die Gruppe 1 zum Unterricht, am Dienstag jeweils die Gruppe 2, am Mittwoch wieder die Gruppe 1 usw.  

Es findet also ein Wechselunterricht im Tageswechsel und nicht wie bisher im Wochenwechsel statt. Hierbei gilt der aktuelle Stundenplan. Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen erhalten so bis zum 23.04.2021 den gleichen Umfang an Präsenzunterricht.

Die Selbsttestungen werden in geeigneter Form fortgeführt.

Unterrichtsfächer

Grundsätzlich werden weiterhin fast alle Fächer entsprechend der Grundplanung bedient. Ausnahmen und Besonderheiten ergeben sich für folgende Fächer:

  • Der Religionsunterricht der Stufe 10 sowie der DaZ-Unterricht entfallen, da diese nicht im Klassenverband unterrichtet werden können.
  • Mathematik und Englisch werden in den Stufen 7 bis 9 im Klassenverband innerhalb der Grundkurse unterrichtet, um den Vorgaben des MSB NRW zu entsprechen. Die E-Kurs-Lehrkräfte versorgen ihre Kurse mit zusätzlichen Materialien.
  • Kunst wird im Klassenverband unterrichtet, Musik – wenn möglich – weiterhin im Videounterricht.
  • Der im gesamten Schuljahr ausschließlich im Distanzlernen stattgefundene Kunst- und Physikunterricht findet weiterhin in der Distanzform statt.
  • Hauswirtschaft / Technik wird in den neu gebildeten Gruppen unterrichtet.
  • Sport soll kontaktarm nach Möglichkeit im Freien oder in der Halle mit Maske unterrichtet werden.
  • Die Sport-AG für Mädchen und Jungen findet wieder statt (mit Maske).

WECHSELMODELL 12.04. bis 23.04.2021

 Wir wünschen Ihnen trotz der sich weiterhin stellenden Herausforderungen erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest.

Gabriele Georg           Jörg Kölsch

(Rektorin)                   (Konrektor)

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Ministerium teilte uns am 15.03. mit, dass für die Schülerinnen und Schüler vor den Osterferien ein Selbsttest zu Verfügung gestellt wird. Die Schule wird aufgefordert, an einem selbst gewählten Zeitpunkt den Selbsttest zu Beginn des Unterrichtes mit den Schülern durchzuführen.

Eingesetzt werden sogenannte PoC-(Point of Care)Schnelltests. Sie sind dafür geeignet, um innerhalb von etwa 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber zu geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests der Firma Roche handelt es sich um Selbsttests, d. h. um Tests zur Eigenanwendung. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei diesem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die Einwände gegen den Test haben. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie unter folgendem LINK: Muster_Widerspruchserklärung_Deutsch.pdf (schulministerium.nrw)

Wie wird der SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test von Roche durchgeführt?

Für den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test von Roche genügt ein einfacher Abstrich im vorderen Bereich der Nase (nasal). Der Test ist damit deutlich angenehmer und leichter durchzuführen als herkömmliche Antigen-Tests.

  1. Die Schülerinnen und Schüler führen den Abstrichtupfer in beide Nasenlöcher ca. 2 cm ein, drehen ihn jeweils viermal und führen ihn dabei über die Nasenschleimhaut.
  2. Anschließend führen die Schülerinnen und Schüler den Abstrichtupfer in ein Röhrchen mit der Pufferlösung ein. Sie drehen ihn mindestens zehnmal und drücken ihn dabei an die Seitenwände des Röhrchens um die Probe auszulösen. Anschließend ziehen die Schülerinnen und Schüler ihn heraus und drücken dabei die Seitenwände des Röhrchens gegen den Abstrichtupfer, um die Antigene zu lösen.
  3. Nun wird anschließend die Tropfkappe auf das Röhrchen gesetzt und vier Tropfen in die Vertiefung auf der Testkassette gegeben.
  4. Das Ergebnis des Selbsttests liegt nach einer Wartezeit von 15 Minuten vor. Bei zwei Linien ist der Test positiv. In dem Fall werden die Kinder isoliert und die Eltern über das positive Testergebnis informiert. Das Kind soll anschließend von den Eltern abgeholt werden und zu einem PCR-Test beim Hausarzt oder in einem Testzentrum gebucht werden. Bis zum Ergebnis verbleibt das Kind in häuslicher Quarantäne.

Eine detaillierte Videoanleitung des Herstellers finden Sie hier: SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test zur Selbstanwendung (roche.de)

Da wir derzeit noch nicht wissen, wann wir mit wie vielen Selbsttests tatsächlich beliefert werden, lässt sich an dieser Stelle zu der konkreten Organisation der Selbsttestungen noch nichts Definitives sagen. Wir haben unterschiedliche Konzepte geplant, deren Realisierung von der Ankunft der Tests bei uns abhängt. Sobald wir wissen, ab wann wir wie viele Tests zur Verfügung stehen haben, werden die Testtage der einzelnen Jahrgangsstufen über die Klassenleitungen bekannt gegeben.

Sollten Sie Einwände gegen die Testung Ihres Kindes haben, bitten wir um eine zeitnahe Rückmeldung mit dem an die Schülerinnen und Schüler verteilten Formular.

Den Termin für die Testung geben wir rechtzeitig bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gabriele Georg                      Jörg Kölsch

(Rektorin)                               (Konrektor)