Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, den 22.02.2021, wird der Unterricht laut offizieller Mitteilung des Schulministeriums NRW für unsere Schülerinnen und Schüler in der Stufe 10 (Abschlussklassen) in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen (siehe Schulmail vom 11.02.2021).

Die Schülerinnen und Schüler der Stufe 10 werden also ab Montag, den 22.02.2021, sowohl Unterricht in der Schule (Präsenzunterricht) haben, als auch zu Hause weiterhin ihre schulischen Aufgaben (Distanzunterricht) bearbeiten. Im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts steht die Vorbereitung auf die Abschlussarbeiten in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik. Jede Abschlussklasse wird in zwei Gruppen aufgeteilt. Die Lerngruppen haben in der einen Woche (Woche A) Präsenzunterricht und Distanzunterricht und in der darauffolgenden Woche (Woche B) nur Distanzunterricht. In welcher Gruppe und nach welchem Plan der Unterricht stattfindet, erfahren Sie durch eine Eltern-/Schülerinformation der Klassenleitungen. Es gelten nach wie vor die bekannten Hygieneregeln (Tragen eines Mund-/Nasenschutzes im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände, Händewaschen und regelmäßiges Lüften, Mindestabstand 1,50 m).

Eltern der Stufen 5 und 6, die dringend eine Betreuung benötigen, melden sich bitte mit dem auf der Homepage hinterlegten Formular „Anmeldung Notbetreuung ab dem 22.02.21“ per E-Mail (verwaltung@hauptschule-horrem.de) oder telefonisch im Sekretariat (Tel: 02273/4205) bis Freitag, den 19.02.2021, 11.00 Uhr an.
Um das Infektionsgeschehen so gering wie möglich zu halten, tragen die Schülerinnen und Schüler gemäß aktueller Coronaschutzverordnung vom 16.02.21 im Klassenunterricht ihren Mund-/Nasenschutz auch am Platz.

Diese Form des Wechselunterrichts der Abschlussklassen gilt vorbehaltlich des Infektionsgeschehens und der weiteren Anweisungen durch das Schulministeriums NRW.
Wie es ab dem 08.03.2021 weitergeht, erfahren Sie rechtzeitig in einer weiteren Elterninformation. Der Wechselunterricht wird aber bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Schulministeriums NRW fortgeführt.

Für alle noch offenen Fragen melden Sie sich bitte bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Georg                                                     Jörg Kölsch
Schulleiterin                                                          Konrektor

Nach einwöchiger Erprobungsphase bietet die GHS Horrem seit dem 01. Februar ein tägliches Sportangebot über die Lernplattform MS-Teams an. Unter dem Motto „WIR HALTEN UNS FIT“ initiierte unsere Sportfachkonferenz ein etwa 30minütiges Übungsangebot zur allgemeinen Fitnesserhaltung. Bisher nahmen das Angebot regelmäßig zwischen 20 und 60 Schülerinnen und Schüler unserer Schule an. Das Mitmach-Angebot startet jeden Wochentag um 13.15 Uhr im Hauptkanal unserer Schule auf der Lernplattform MS-Teams und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig, eine engagierte regelmäßige Teilnahme kann allerdings durchaus positive Auswirkungen auf die sonstige Mitarbeit im Fach Sport haben.

Zusätzlich möchten wir auf die Hinweise zum Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport (29.1.2021 – ausführlich siehe unten) durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes NRW hinweisen: Das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW befürworten ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz. Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes beim Sportunterricht auf Distanz ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Stellung als „körperbezogenes Fach“ im Fächerkanon artikulieren. Diese bedürfen einer Interpretation hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestimmter Lehr-Lern-Szenarien im Distanzunterricht des Faches Sport.

Hierbei gilt für das Angebot der GHS Horrem:

Beim Angebot der Fachkollegen handelt es sich um eine asynchrone Kommunikation, das bedeutet, dass Sportaufgaben in Eigenverantwortung und ohne direkte Einwirkungsmöglichkeiten der Lehrkraft stattfinden. Hierzu gehört auch ein Fitnesstraining in Eigenverantwortung unter Anleitung. Hierfür liegt nach Angaben des MSB NRW und der Unfallkasse NRW kein gesetzlicher Versicherungsschutz über die Unfallkasse NRW vor. D.h. bei eventuell auftretenden Schadensfällen greift die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung der Schülerinnen und Schüler.

Hausaufgaben: Hausaufgaben können im Fach Sport im Rahmen des Distanzunterrichts erteilt werden. Auch praktische Bewegungsaufgaben können Gegenstand der Hausaufgaben im Fach Sport sein. Ein Versicherungsschutz ist dabei jedoch nicht über die Unfallkasse NRW gegeben, da Hausaufgaben seit jeher dem privaten Verantwortungsbereich der Kinder und Jugendlichen zuzurechnen sind. Im Schadensfall greift bei der Ausübung der Hausaufgaben die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung. Hinsichtlich der Erteilung von Hausaufgaben vgl. auch BASS 12-63 Nr. 3, Abs.4., bei sportpraktischen Hausaufgaben im Distanzunterricht sind insbesondere auch die Prinzipien der Angemessenheit, der Gefahrenabwehr sowie des Datenschutzes zu berücksichtigen.

Jörg Kölsch, Konrektor

 

Hinweise_zum_Versicherungsschutz_im_Distanzunterricht_fuer_das_Fach_Sport_Endfassung__003_