GHS startet tägliches Sportangebot
Nach einwöchiger Erprobungsphase bietet die GHS Horrem seit dem 01. Februar ein tägliches Sportangebot über die Lernplattform MS-Teams an. Unter dem Motto „WIR HALTEN UNS FIT“ initiierte unsere Sportfachkonferenz ein etwa 30minütiges Übungsangebot zur allgemeinen Fitnesserhaltung. Bisher nahmen das Angebot regelmäßig zwischen 20 und 60 Schülerinnen und Schüler unserer Schule an. Das Mitmach-Angebot startet jeden Wochentag um 13.15 Uhr im Hauptkanal unserer Schule auf der Lernplattform MS-Teams und richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig, eine engagierte regelmäßige Teilnahme kann allerdings durchaus positive Auswirkungen auf die sonstige Mitarbeit im Fach Sport haben.
Zusätzlich möchten wir auf die Hinweise zum Versicherungsschutz im Distanzunterricht für das Fach Sport (29.1.2021 – ausführlich siehe unten) durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) des Landes NRW hinweisen: Das Ministerium für Schule und Bildung und die Unfallkasse NRW befürworten ausdrücklich die Durchführung des Sportunterrichts und die Initiierung von Bewegungsaufgaben beim Unterricht auf Distanz. Hinsichtlich des gesetzlichen Unfallschutzes beim Sportunterricht auf Distanz ergeben sich verschiedene rechtliche Anforderungen, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Stellung als „körperbezogenes Fach“ im Fächerkanon artikulieren. Diese bedürfen einer Interpretation hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestimmter Lehr-Lern-Szenarien im Distanzunterricht des Faches Sport.
Hierbei gilt für das Angebot der GHS Horrem:
Beim Angebot der Fachkollegen handelt es sich um eine asynchrone Kommunikation, das bedeutet, dass Sportaufgaben in Eigenverantwortung und ohne direkte Einwirkungsmöglichkeiten der Lehrkraft stattfinden. Hierzu gehört auch ein Fitnesstraining in Eigenverantwortung unter Anleitung. Hierfür liegt nach Angaben des MSB NRW und der Unfallkasse NRW kein gesetzlicher Versicherungsschutz über die Unfallkasse NRW vor. D.h. bei eventuell auftretenden Schadensfällen greift die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung der Schülerinnen und Schüler.
Hausaufgaben: Hausaufgaben können im Fach Sport im Rahmen des Distanzunterrichts erteilt werden. Auch praktische Bewegungsaufgaben können Gegenstand der Hausaufgaben im Fach Sport sein. Ein Versicherungsschutz ist dabei jedoch nicht über die Unfallkasse NRW gegeben, da Hausaufgaben seit jeher dem privaten Verantwortungsbereich der Kinder und Jugendlichen zuzurechnen sind. Im Schadensfall greift bei der Ausübung der Hausaufgaben die eigenwirtschaftlich abgeschlossene Krankenversicherung. Hinsichtlich der Erteilung von Hausaufgaben vgl. auch BASS 12-63 Nr. 3, Abs.4., bei sportpraktischen Hausaufgaben im Distanzunterricht sind insbesondere auch die Prinzipien der Angemessenheit, der Gefahrenabwehr sowie des Datenschutzes zu berücksichtigen.
Jörg Kölsch, Konrektor
Hinweise_zum_Versicherungsschutz_im_Distanzunterricht_fuer_das_Fach_Sport_Endfassung__003_