Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

im folgenden erhalten Sie aktuelle Informationen zu den unterrichtsfreien Tagen am 21. und 22. Dezember 2020 (Auszug der Mitteilungen des Schulministeriums NRW). In diesem Zusammenhang möchten wir berechtigte Eltern und Erziehungsberechtigte bitten, das Antragsformular (Link zum Download) für die Notbetreuung bis spätestens Montag, 7.12.2020 im Sekretariat unserer Schule abzugeben.

Gabriele Georg, Rektorin

 

„Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Hierfür steht ein Formular unter Downloads (siehe rechte Seitenspalte) zur Verfügung.

Eine frühzeitige Antragsstellung kann dazu beitragen, allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; die zuständige Schulaufsichtsbehörde muss hierbei eingebunden sein.“

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

seit heute wissen wir von einer erneuten Infektion in der Schulgemeinde. Alle Betroffenen, das Gesundheitsamt, die Schulaufsicht und die Stadt Kerpen sind informiert und die Klasse und betroffene Lehrkräfte nach Hause geschickt worden. Durch das spontane Fehlen einiger Lehrkräfte kam es in der Folge zu Einschränkungen im aktuellen Tagesplan. So mussten auch einige nicht direkt betroffene Klassen zusätzlich am Montag den vorzeitigen Weg nach Hause antreten. Auch in den kommenden Tagen wird es dadurch zu Beeinträchtigungen in der Unterrichtsversorgung unserer Schule kommen. Die vom Corona-Fall  betroffene Klasse und betroffene Lehrkräfte bleiben bis zur Benachrichtigung des Gesundheitsamtes bzgl. der weiteren Vorgehensweise vorerst zu Hause. Materialien zur unterrichtlichen Versorgung der Klasse werden von den Fachlehrern in die Schulcloud gestellt.

Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass das Gesundheitsamt die Verfolgung der Infektionsketten und die Einstufung in die Kategorie des Kontaktes vornimmt. Über weitere Maßnahmen entscheidet das Gesundheitsamt und informiert die Betroffenen.

Vorsicht sowie die bekannten Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin die besten Mittel, die Risiken so klein wie möglich zu halten. Es besteht weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes auch im Unterricht! Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Vorgaben halten, dürfen durch die Schulleiterin vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Deshalb noch einmal die Bitte: Statten Sie Ihre Kinder mit warmer, aber bequemer Kleidung aus. Es dürfen auch Decken mitgebracht werden.
Und schicken Sie Ihre Kinder bei Anzeichen einer Erkältungskrankheit nicht zur Schule!

Bitte bleibt und bleiben Sie gesund,

Gabriele Georg, Rektorin                               Jörg Kölsch, Konrektor