Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

seit heute sind die ersten Wochenarbeitspläne für verschiedene Klassen und Fächer im Portal für Schülerinnen und Schüler  SUS  abrufbar. Die Materialien werden ständig aktualisiert. Zusätzlich haben einige Kolleginnen Arbeitsmappen mit Wochenplänen bis Ostern vorbereitet und verteilt.

Bei Fragen von Schülerinnen und Schülern oder Eltern an das Kollegium stehen die Lehrerinnen und Lehrer ab dem 18.03.2020 wochentags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr im Rahmen ihrer Homeoffice-Zeiten für Fragen unter folgenden Mail-Adressen zur Verfügung:

E-Mail-Adresse Name
bauer@hauptschule-horrem.de Bauer
brzozowski@hauptschule-horrem.de Brzozowski
fischer-katurota@hauptschule-horrem.de Fischer-Katurota
ewald@hauptschule-horrem.de Ewald
georg@hauptschule-horrem.de Georg
hamacher-kreuter@hauptschule-horrem.de Hamacher-Kreuter
hege@hauptschule-horrem.de Hege
henschke@hauptschule-horrem.de Henschke
jonas@hauptschule-horrem.de Jonas
jaekel@hauptschule-horrem.de Jäkel
kadioglu@hauptschule-horrem.de Kadioglu
kleudgen@hauptschule-horrem.de Klaudgen
koelsch@hauptschule-horrem.de Kölsch
lahann@hauptschule-horrem.de Lahann
melchert@hauptschule-horrem.de Melchert
rahmatyan@hauptschule-horrem.de Rahmatyan
rebling@hauptschule-horrem.de Rebling
roeder@hauptschule-horrem.de Roeder
rosemann@hauptschule-horrem.de Rosemann
schmidt@hauptschule-horrem.de Schmidt
schmitz@hauptschule-horrem.de Schmitz
schnee-nix@hauptschule-horrem.de Schnee-Nix
simon@hauptschule-horrem.de Simon
vandemoortel@hauptschule-horrem.de Van de Moortel
watteler-lange@hauptschule-horrem.de Watteler-Lange
weinbrenner@hauptschule-horrem.de Weinbrenner
weth@hauptschule-horrem.de Weth
wittke@hauptschule-horrem.de Wittke

Zusätzlich möchten wir auf die Nutzung verschiedener Online-Angebote von Schulbuch-Verlagen und Medienanstalten hinweisen, die nun teilweise kostenlos angeboten werden.

Jörg Kölsch, Konrektor

Wenn Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten (insbesondere im Gesundheitswesen), auch nach Dienstag eine Betreuung für ihre Kinder benötigen, melden sie das bitte direkt an die Schule. Wir würden dann Kontakt aufnehmen und mit Ihnen besprechen, wie wir eine Betreuung organisieren.

Zu diesen Funktionsbereichen gehören:

  • Gesundheit und Pflege, Alten- und Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe;
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz);
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Energie, Wasser, Entsorgung, Telekommunikationsdienste, ÖPNV, Transport und Verkehr);
  • Lebensmittelversorgung, Hygiene;
  • Finanz- und Wirtschaftswesen;
  • Sicherstellung der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist. Sollte dies auf Sie zutreffen, so rufen Sie unser Sekretariat bis Dienstag, 17.3.20 um im Zeitfenster von 8.00 – 12.00 Uhr an und teilen uns mit, für welche Wochentage eine Betreuung für Ihr Kind benötigt wird. Die Erklärungen beider Elternteile werden umgehend benötigt, können im Sekretariat abgeholt oder hier  heruntergeladen werden.

Darüber hinaus gelten grundsätzlich folgende Regelungen:
Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen. Die Kinder dürfen nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen müssen 14 Tage vergangen sein und die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen. Die Kinder dürfen sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet müssen 14 Tage vergangen sein und die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome zeigen.

Jörg Kölsch