Lernen auf Distanz und schrittweise Wiederaufnahme
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebes Kollegium
auf der Grundlage des am 15.04. gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen (Link zur Schulmail vom 17.04.).
Schüler*innen der Stufe 10 dürfen ab Donnerstag wieder zur Schule kommen
Die Entscheidung vom 16.04. macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen (Stufe 10) ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.
Planungen am Personaleinsatz, Raumnutzungskonzept und Pausenkonzept aufgenommen
Bereits am 15.04. hat die Schulleitung die Planungsarbeiten zur Vorbereitung der schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts begonnen. Am 16.04. fand zusätzlich eine erste Besprechung mit Vertretern der Stadt Kerpen statt. Die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen betreffen insbesondere die Einhaltung der Infektionshygiene. Davon abhängig ist mit der Erstellung eines Einsatzplans von Lehrkräften, die selbst keiner Risikogruppe angehören, begonnen worden. Dieser Plan soll spätestens bis kommenden Mittwoch fertiggestellt und auf der Homepage veröffentlicht werden. Zusätzlich wird ein Raumnutzungskonzept entwickelt, das einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellt.
Schülerbeförderung / Schulbusse
Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört zum Zuständigkeitsbereich der Stadt Kerpen. Sobald unserer Schule hierzu Informationen vorliegen, werden wir diese veröffentlichen.
Zentrale Prüfungen (ZP10) entfallen
In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können.
Da auch diese Klassen vermutlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.
Aus diesem Grund und mit Rücksicht auf die schon jetzt spürbaren – und vermutlich auch sehr unterschiedlich weit gediehenen – Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler will das Schulministerium NRW in diesem Jahr auf eine zentrale Prüfung, auf die ZP 10, verzichten.
An die Stelle der zentralen Prüfung soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Klassenarbeit treten.
Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen mit ihren landesweit einheitlich festgelegten Zeitpunkten möglich ist.
Distanzlernen – analoge und digitale Angebote werden ab Montag wieder bereitgestellt
Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen.
Das bereits vor den Osterferien gemachte Angebot unserer Schule wird ab Montag weiter fortgeführt. D.h. die Angebote in der Cloud werden aktualisiert und teilweise analoges Arbeitsmaterial erstellt und verteilt.
Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs wird das Schulministerium darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können.
Jörg Kölsch, Konrektor