Sportunterricht nach den Herbstfereien
Konzeptpapier der GHS-Horrem zum Sportunterricht
Vorgaben des Ministeriums (Stand 25.10.2020):
„Die nach wie vor angespannte Infektionslage erlaubt es nicht, den Schulsport ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Vorgaben für den Hygiene- und Infektionsschutz sind angemessen und mit aller Sorgfalt zu berücksichtigen. Es ist jedoch wichtig, dass der Schulsport und insbesondere der Sportunterricht gerade in der aktuellen Situation stattfinden, um Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen, gesundheitsförderlich zu wirken, Ausgleich zur außergewöhnlichen Situation im Schulbetrieb zu bieten und die Vorbereitung auf sportpraktische Prüfungsteile des Abiturs sowie im Rahmen weiterer Bildungsgänge zu ermöglichen.
Sportunterricht wird witterungsbedingt nach den Herbstferien in der Regel in den Sporthallen stattfinden. Voraussetzung für die Nutzung der Sporthallen ist eine Belüftungssituation, die einen Luftaustausch ermöglicht und die Aerosolkonzentration in der Sporthallenluft herabsetzt (vgl. „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19“).
Die Hallennutzungssituation wird vor Ort durch den Schulträger in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Ämtern analysiert und die Hallen werden entsprechend freigegeben. Lehrkräfte veranlassen aktiv eine Querlüftung durch Öffnung der Türen und/oder Fenster. Dabei sind die Zwischenwände bei Mehrfachhallen nach jeder Stunde hochzufahren.
Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsfeld „Bewegen an Geräten – Turnen“, ist möglich. Wissenschaftler und Experten raten dazu, Sportarten und Bewegungsformen, die zu hoher körperlicher Belastung bei gleichzeitig engem Körperkontakt führen, in Sporthallen nicht zu betreiben. Kontaktintensive Übungs- und Wettkampfformen sollen demnach nicht durchgeführt werden (z.B. Fußball, Handball, Basketball). Technische und taktische Elemente dieser Sportarten können in Kleingruppen jedoch wie bisher thematisiert werden. Wenn diese Sportarten und Bewegungsformen verbindliche Bestandteile einer Prüfung im Rahmen des Abiturs oder weiterer Bildungsgänge darstellen, können sie je nach den räumlichen Bedingungen der Schulen im Freien auch als Zielspiel durchgeführt werden. Unterrichtseinheiten im Bewegungsfeld „Ringen und Kämpfen ‐ Zweikampfsport“ sollen mit Ausnahme der Sportart Fechten weiterhin zurückgestellt werden. Impulse zur Durchführung von Sportunterricht und außerunterrichtlichem Schulsport unter Coronabedingungen sind unter www.schulsport-NRW.de zu finden. Zum Thema Desinfektion im Sportunterricht, der Gestaltung der Umkleidesituation und zur Nutzung der Duschräume wird auf die in Kürze zur Verfügung stehenden, abgestimmten „Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit Covid-19“ verwiesen. 2 Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen nach wie vor die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden. Aufgrund der unterschiedlichen lokalen Bedingungen sollen gemeinsame Absprachen von Schulträgern, Badbetreibern und Schulen zu einvernehmlichen Lösungen für die konkrete Umsetzung des Schulschwimmunterrichtes vor Ort führen. Orientierungsrahmen für die praktische Umsetzung des Schulschwimmens bietet das Hygienekonzept der Bäder.“
Empfehlungen der Stadt Kerpen:
„Die „klare“ Vorgabe aus der Schulmail zur Belüftungssituation, wonach eine Turnhalle dann genutzt werden kann, wenn ein Luftaustausch ermöglicht wird und die Aerosolkonzentration in der Sporthallenluft herabsetzt ist, ist bei allen Hallen gegeben.
Bei Turnhallen mit Lüftungsanlagen erfolgte die Versorgung bisher ausschließlich über die Außenluft. Die Kollegen der Hochbauabteilung beabsichtigen, sobald die Temperaturen kälter werden, die Anlagen nach und nach in stärkeren Maße mit Umluft zu fahren (wenn dies die Anlage zulässt) bzw. komplett auf Umluft umzustellen. Zusätzlich empfehle ich weiterhin die Querlüftung zwischen den Sportstunden. Sollte eine Lüftungsanlage nicht vorhanden sein, ist die Querlüftung zwingend erforderlich.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die in der Anlage aufgeführten „Ausführungen zum Sportunterricht unter Coronabedingungen“ ein situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsfeld „Bewegen an Geräten – Turnen“, ermöglichen. Aufgrund der stark ansteigenden Inzidenzwerte empfehle ich die Prüfung im Einzelfall, ob nicht auch bei auch bei weniger belastenden Sportübungen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung möglich ist.“
Umsetzung an der GHS – Horrem:
1. An den Tagen des Sportunterrichts kommen die Schülerinnen und Schüler (SuS) möglichst umgezogen zur Schule („langes Sportzeug“).
2. Vor dem Eintritt in die Sporthalle sind die Hände zu desinfizieren.
3. Nur in Einzelfällen dürfen sich maximal jeweils zwei SuS in den Umkleiden umziehen.
4. Die Teilnahme am Sportunterricht ist ausnahmsweise auch in Alltagskleidung möglich.
5. Alle Fenster und stoßweise alle 20min mindestens eine Fluchttür werden geöffnet.
6. Masken sind bis zum Beginn sportlicher Aktivitäten von den SuS verpflichtend zu tragen. Bei weniger belastenden Sportübungen (ohne Herz-Kreislaufbelastung wie z.B. Dehnungsgymnastik) oder Hilfestellungen etc. sollen die Masken aufbehalten werden.
7. Kontaktintensive Übungs- und Wettkampfformen werden nicht durchgeführt (z.B. Fußball, Handball, Basketball). Hinführende technische und taktische Übungsformen aus den Bewegungsfeldern der Sportspiele können unter Beachtung der Abstandsregeln in Kleingruppen durchgeführt werden.
8. Nach Beendigung des jeweiligen Sportunterrichts bleiben Fenster und Türen geöffnet (Ausnahme Regen bzw. letzte Sportstunde eines Unterrichtstages).
9. Die SuS desinfizieren sich erneut die Hände beim Verlassen der Sporthalle.
Jörg Kölsch, Konrektor